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Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – Was Unternehmen wissen müssen

Am 19. Juli 2023 wurde das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (RL (EU) 2019/882) um und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen, um Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.

Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten, aber auch Chancen: Wer frühzeitig auf Barrierefreiheit setzt, kann neue Kundengruppen gewinnen und rechtliche Risiken vermeiden.

Geltungsbereich des BaFG

Das Gesetz betrifft Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher:innen bestimmt sind. Unternehmen, die solche Produkte herstellen, vertreiben oder importieren, sowie Dienstleister müssen die Barrierefreiheitsanforderungen einhalten.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

🖥 Produkte:

  • Computer & Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
  • Mobiltelefone & Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang
  • E-Book-Reader

🌍 Dienstleistungen:

  • Elektronische Kommunikationsdienste (Internet- & Videotelefonie, Messenger-Dienste)
  • Online-Banking
  • Online-Shops & E-Commerce-Portale
  • Hotel- und Reisebuchungsplattformen
  • Streaming- und Medienplattformen
  • Software für E-Books

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