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Omnibus-Verordnung: EU plant weitreichende Änderungen

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Omnibus-Verordnung veröffentlicht, um die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten zu entschärfen. Besonders für den Mittelstand bedeutet dies eine Erleichterung, da viele Unternehmen von den Berichtspflichten ausgenommen werden sollen.

Die wichtigsten Änderungen umfassen:
✅ Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD: Berichtspflicht erst ab 1.000 Beschäftigten und 50 Mio. EUR Umsatz oder 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
✅ Verschiebung der Berichtsanforderungen: Nachhaltigkeitsberichte sind erst ab dem Geschäftsjahr 2027 erforderlich.
✅ Erleichterungen bei der CSDDD: Sorgfaltspflichten werden auf direkte Geschäftspartner begrenzt und die Überwachung reduziert.
✅ Einschränkung der Taxonomie-Berichtspflicht: Gilt künftig nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Umsatz.

Während die Änderungen Bürokratie abbauen sollen, bleibt das regulatorische Chaos bestehen. Unternehmen sollten sich dennoch weiterhin mit Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen, da Investoren und Stakeholder weiterhin Transparenz erwarten.

Was haltet ihr von den geplanten Erleichterungen? 🤔💬

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